Legionellen

 
 
Legionellenuntersuchung nach der Trinkwasserverordnung
 
 
 

- Durchführung von                          Trinkwasserentnahmen               
- Analyse der Trinkwasserproben       durch ein akkredetiertes Labor   
- Beratung und Einbau bei nach-      träglicher  Installation von            Entnahmestellen
- Beratung bei Legionellenbefall

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 01. November 2011 trat die Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft.

Neuer Hauptbestandteil ist die verpflichtende Untersuchung der Warmwasserinstallation in Mietshäusern auf eine mögliche Belastung mit Legionellen.


Welche Anlagen sind betroffen?

 

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die
• Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben.

• über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und
• eine Großanlage zur Wassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW              Arbeitsblatt W 551 darstellen.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist eine Anlage mit
• 400 Litern Speichervolumen und/oder
• Rohrleitungsvolumen von > 3 Liter zwischen Trinkwassererwärmung und                  Entnahmestelle.

Untersuchungspflichtige Anlagen sind dem Gesundheitsamt zu melden.


Welche Untersuchungspflicht ist vorgeschrieben?

Zunächst ist für 3 Jahre ein jährlicher Untersuchungsrhythmus vorgesehen.                 Nach drei Jahren kann der Zyklus in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt verlängert werden. Voraussetzungen dafür sind:
• keine Beanstandung in drei aufeinander folgenden Jahren
• die Anlage wurde nicht wesentlich verändert



Wo müssen die Proben genommen werden?

Für eine systemische, orientierende Untersuchung ist jeweils am Aus- und Eintritt der Erwärmungseinheit (Boiler) jährlich eine Probe zu entnehmen. Zusätzlich sind an jedem Steigstrang an der jeweils ungünstigsten bzw. längsten Stelle eine Probe zu entnehmen (oberste Wohnung).
Es müssen geeignete desinfizierbare (abflammbare bzw. chemisch desinfizierbare) Probeentnahmevorrichtungen an der richtigen Stelle installiert sein.


Wie oft muss untersucht werden?

Es wird eine jährliche Untersuchung vom Gesundheitsamt verlangt. Ist der Wert über mehrere Jahre hinweg ohne Beanstandung, kann beim Gesundheitsamt eine Verlängerung der Untersuchungsintervalle beantragt werden.



Welcher Grenzwert ist einzuhalten?

Es muss ein Wert von 100 KBE pro 100 ml eingehalten werden. Ab diesem Wert ist mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechen.



Wert überschritten? Was nun?

Ist der Grenzwert überschritten, ist das Labor verpflichtet die Überschreitung dem Gesundheitsamt zu melden. Die Anlage muss überprüft und nach der Ursache gesucht werden. Ist die Ursache gefunden und behoben, zeigen Nachprüfungen, dass die Anlage wieder einsatzbereit ist und betrieben werden kann.

 

Weiterführende Untersuchungen positiven Legionellebefunden.

Untersuchungsumfang : chemisch/ physikalisch

Nitrat, Nitrit, Ammonium, Eisen, Mangan, Chlorid, Sulfat, Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium, Gesamthärte, Carbonathärte, Oxidierbarkeit, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert mit Temperaturprofil

bakteriologisch:

koloniebildende Einheiten bei 22 °C und bei 37 °C,coliforme Keime, Escherichia coli und Enterokokken

 

Technische Gefährdungsanalysen und Bekämpfung von Legionellen

 

 

 


Ihren Ansprechpartner erreichen Sie direkt unter
Herr Karner Tel. 089 - 741 40 265